Berlin / Region. „Für zoologische Einrichtungen, wie in Neuwied und in Niederfischbach, wird es voraussichtlich im vierten Infektionsschutzgesetz Ausnahmen geben, die unter bestimmten Bedingungen eine weitere Öffnung ermöglichen“, teilt aktuell der heimische CDU Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.
Damit entkräftet der Parlamentarier Befürchtungen von Betreibern solcher Einrichtungen, dass ihnen erneut eine Schließung des Betriebes droht. „Neben dem Artenschutz und der Wissensvermittlung, haben Zoos auch eine ganz wichtige Bedeutung als Freizeit- und Erholungsort“, hieß es in einem an Rüddel gerichteten Schreiben.
„Stand heute ist, dass die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten geöffnet werden dürfen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und durch die Besucherin oder den Besucher ein negatives Ergebnis einer innerhalb 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorgelegt wird“, bekräftigt Erwin Rüddel.