Erwin Rüddel MdB

Weiterhin Wahllokale in kleinen Gemeinden!

Erwin Rüddel: „Die Ansage des Landeswahlleiters muss komplett vom Tisch!“

Berlin / Region. - „Bezüglich der Veröffentlichungen mit Blick auf die Bundestagswahl, dass angeblich die Schließung kleinerer Wahllokale infolge einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums notwendig werde, bedarf es einer Richtigstellung. Darum werde ich mich konsequent dafür einsetzen, dass auch in kleineren Gemeinden weiterhin Wahllokale bestehen“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier merkt weiter an, dass sich aus der Verordnung des BMI keine Schließung kleinerer Wahllokale ergibt, sondern höchstens aus der Umsetzung der Behörde des Landeswahlleiters. Wie Rüddel anmerkt, gibt die Verordnung lediglich vor, dass die Auszählung kleiner Wahlbezirke mit weniger als 50 Stimmabgaben gemeinsam mit anderen Wahlbezirken erfolgen soll. Hiervon ist die Stimmabgabe selbst jedoch nicht betroffen.

Vorausgegangen war, dass der Landeswahlleiter die Kreisverwaltungen wie folgt informiert hatte: „Der neue § 68 Abs. 2 Bundeswahlordnung sieht zur Sicherung der Geheimhaltung die Übergabe der geschlossenen Wahlurne, des Wählerverzeichnisses, der Abschlussbeurkundung sowie der eingenommenen Wahlscheine von Wahlbezirken mit weniger als 50 abgegebenen Wahlstimmen an einen anderen, aufnehmenden Wahlbezirk vor.“

Dem Hinweis des Landeswahlleiters, dass eine Situation entsteht, in der zum einen Stimmbezirke bereits im Vorfeld der Wahl durch die Kreisverwaltung zusammengelegt werden und zum anderen in der Wahlnacht eine Vielzahl von spontanen Zusammenlegungen notwendig werden, bei denen Wahlvorstand und Wahlurne in eine Nachbargemeinde fahren müssen, entgegnet Rüddel, dass die zeitliche Verzögerung bei der Stimmauszählung überschaubar sein dürfte. Schließlich müsse die Wahlurne nicht über Hunderte von Kilometern, sondern meist nur wenige Kilometer innerhalb einer Verbandsgemeinde transportiert werden.

„Mit Blick auf das Erfordernis einer allgemeinen, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl nach unserem Grundgesetz sehe ich in der durch die Landeswahlleitung veranlassten Schließung von Wahllokalen eine Einschränkung des Wahlrechts in ländlichen Regionen, wie meinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen, da hier – insbesondere ältere Menschen – weitaus weniger mobil sind. Insofern muss die Ansage zur Schließung kleinerer Wahllokale komplett vom Tisch“, bekräftigt Erwin Rüddel.