Heimischer MdB kritisiert geplante Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Berlin / Wahlkreis. – Zum heute vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel:
„Die geltende Fassung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbruch ist Ergebnis eines Kompromisses, der in der vergangenen Wahlperiode mit großer Mühe erzielt wurde. Denn schon jetzt können Ärztinnen und Ärzte Schwangere in Not risikolos darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Zudem veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende Ärzteliste.
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche halte ich hingegen für falsch. Informationen und Geschäftsinteressen sollten in einem solchen Fall nicht vermischt werden. Schließlich geht es in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft um eine Mutter und ihr werdendes Kind. Wenn eine Schwangere es unzumutbar findet, das Kind auszutragen, ermöglicht ihr die Beratungslösung nach §§ 218a ff. StGB verschiedene Wege, auch für ein Leben mit dem Kind oder für eine Adoption.
Der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren
Deshalb brauchen Frauen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation.
Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.
Als Union stehen wir in dieser Frage zu unserem Grundsatz: Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Dabei ist für uns auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend. Schon 2019 haben Union und SPD geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.
Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. Nach unserer Überzeugung sollte die finanzielle Situation eines Paares für die Gewissensentscheidung über ein Kind niemals ausschlaggebend sein.
Wo bleibt hier die ‚Orientierungsdebatte‘ über grundlegende ethische Fragen?
Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Ampelkoalition nun als erste Priorität § 219a StGB aufheben will und damit den langjährigen und schwierigen gesellschaftlichen Kompromiss aufkündigt, der in der vergangenen Legislaturperiode erreicht wurde.
Und mir fällt auf, dass bei diesem doch stark ideologisch motivierten Vorhaben aus Sicht der Ampel eine vorherige Diskussion über ethische Fragen offenbar ebenso unerwünscht wie überflüssig ist – ganz im Gegensatz zum Thema Impfpflicht, bei dem die Koalition ihre internen Widersprüche und ihre fehlende eigene Mehrheit gern hinter ‚Gewissensfragen‘ und in einer ‚Orientierungsdebatte‘ verstecken möchte.“