Einführung der Impfpflicht in der Pflege
Berlin / Region. - „Wir haben von der Bundesregierung erwartet, dass sie diese Impfpflicht intensiv mit den betroffenen Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereitet, die für die Umsetzung vor Ort sorgen sollen“,
betont der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Erwin Rüddel vor dem Hintergrund der aktuellen intensiven Diskussion über die Umsetzung der Einführung der Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen.
Dabei konstatiert der Gesundheitspolitiker, dass diese einrichtungsbezogene Impfpflicht unter der deutlich gefährlicheren Delta-Variante beschlossen wurde. „Omikron hat aber durch mildere Verläufe die Spielregeln verändert“, so Rüddel. Unter sich ändernden Voraussetzungen müsse auch der Gesetzgeber regelmäßig hinterfragen, ob die beschlossenen Regelungen noch die richtigen sind. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht komme erschwerend hinzu, dass die Bundesregierung weder Umsetzung noch Konsequenzen ausreichend mit den Betroffenen kommuniziert und bewertet hat.
„Wir sind bei der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag gerade auch davon ausgegangen, dass die Bundesregierung die noch offenen Fragen zum Arbeitsrecht, zur Lohnfortzahlung und zum Betreuungsrecht der Einrichtungen klärt“, so der Christdemokrat. Aber das alles sei in den vergangenen zwei Monaten nicht geschehen, trotz der nochmaligen Bitte der Länder bei der Gesundheitskonferenz am 22. Januar, wonach das Bundesgesundheitsministerium alle offenen Vollzugsfragen unverzüglich mit den Ländern abstimmen möge, damit die einrichtungsbezogene Impfpflicht bundeseinheitlich vollzogen werden kann.
„Doch davon sind wir leider immer noch weit entfernt“, kritisiert der heimische Parlamentarier und stellt nur einige offene Fragen: „Wie sollen die Gesundheitsämter ab Mitte März in der Lage sein, Ungeimpfte zu erfassen und Tätigkeitsverbote auszusprechen? Welche Leitlinien sollen gelten, wenn der Einsatz ungeimpfter Mitarbeiter das einzige Mittel ist, um den Betrieb im Alten- oder Pflegeheim aufrecht zu erhalten? Welche arbeitsrechtlichen Folgen haben Betreuungs- und Tätigkeitsverbot für die Beschäftigten?“
Solange die Bundesregierung diese ganz praktischen Fragen nicht geklärt hat, ist nach Ansicht Rüddels die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht gut vorbereitet. „Diese Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, lautet das Urteil des christdemokratischen Gesundheitspolitikers. Denn sie lasse die Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Gesundheitsämter, die Arbeitgeber und Beschäftigten mit den Folgen der Impfpflicht allein.
„Wir erwarten, dass die Ampel endlich ihre Arbeit macht und Rechtssicherheit schafft, damit das Gesetz einheitlich vollzogen werden kann. Solange dies nicht sichergestellt ist, ist das Instrument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder sinnvoll noch zielführend“, bekräftigt Erwin Rüddel.