Erwin Rüddel MdB

Erwin Rüddel: „Neue Grundsteuer darf nicht zu höherer Belastung führen!“

„Mainz sollte den Betroffenen Hilfestellung leisten“

Region. – Auf Millionen Hausbesitzer kommt im Sommer wegen der neuen Grundsteuer-Berechnung eine Art zweite Steuererklärung zu. Sie müssen den Finanzämtern Daten wie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte melden. Doch die Unterlagen dafür könnten mitunter schwer zu beschaffen sein. „Deshalb sollten Hausbesitzer für ihre Grundsteuer-Erklärung mehr Zeit bekommen, und vor allem sollten das Land und die Kommunen den Betroffenen entsprechende Hilfestellung anbieten“, fordert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

„Wir brauchen deutlich mehr Serviceangebote, damit nicht jeder zum Steuerberater muss, denn die sind in der Regel aufgrund der Corona-Folgen ohnehin schon überlastet“, sagte Rüddel weiter. „Zudem müssen die meisten Daten online übermittelt werden, was für Menschen ohne einen entsprechenden Zugang weitere Probleme nach sich zieht“, fügte er hinzu.

Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie häufig nicht unmittelbar verfügbar haben. Das gilt vor allem für diejenigen, die Haus oder Grundstück geerbt haben. „Den Hausbesitzern sollte daher über den Sommer hinaus die Möglichkeit gegeben werden, um Angaben zum Grundstück und zum Gebäude, also Flurnummern, amtlichen Flächen, Gemarkungsnummern, Baujahren, Wohnflächen und Bodenrichtwerten zu melden“, so der Parlamentarier.

Je nach Bundesland können unterschiedlich viele Informationen abgefragt werden, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. „Und in Rheinland-Pfalz sieht es so aus, als ob das Land besonders großen Datenhunger hätte“, stellte Rüddel fest. Einreichen könne man die Grundsteuer-Erklärung nach bisherigen Plänen aber nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober - und dies mit wenigen Ausnahmen auch nur online.

Angesichts dieser „beängstigenden XXL-Bürokratie“ fordert der heimische Bundestagsabgeordnete von der Landesregierung in Mainz „zeitnahe Informationsschreiben an die Haus- und Grundstücksbesitzer, die Hinweise und Hilfestellungen für die Erklärung enthalten müssen“.

Und schließlich werde man nicht zuletzt darauf zu achten haben, dass die neue Bemessung der Grundsteuern „nicht durch die Hintertür zu verstecken Steuererhöhungen führen“ werde, bekräftigte Erwin Rüddel.

Zum Hintergrund

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Ab 2025 soll nun ein neuer Rechenweg gelten. Vorher müssen aber fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerbehörden stehen vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, aus denen etwa Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Gezahlt wird sie von jedem Grundstücks- und Immobilienbesitzer - ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung aber auf die Mieter umlegen. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen. Diese Faktoren bestimmen letztlich, wie viel man in welcher Gemeinde zahlen muss. Zwar sind die Kommunen angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen wie bisher, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.