Inklusion ist, was Arbeit schafft
Berlin / Region. - „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Teilhabe und damit ein Recht auf Arbeit. Auch wenn es wie in meinem Wahlkreis vielerorts ganz normal ist, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zusammenarbeiten: Trotz vieler Fortschritte ist die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen noch immer höher als bei nichtbehinderten Menschen – und dies oft bei höherer beruflicher Qualifikation“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Dazu verweist der Parlamentarier auf mehrere gute Maßnahmen, die die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat, um die Probleme anzugehen und den inklusiven Arbeitsmarkt zu stärken. „Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie weiter am Ball bleibt“, fordert Rüddel. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel wäre es töricht, das Potential von Menschen mit Behinderungen, ihre fachliche Qualifikation, ihr Herzblut, ihre Zielstrebigkeit und ihr Engagement nicht zu nutzen.
„Viele Unternehmen auch hier vor Ort, wie beispielsweise die Heinrich Haus gGmbH, mit Sitz in Neuwied-Engers, die hier eine Heim-, Heil- und Lehranstalt für Menschen mit Behinderung errichtet hat, oder wie die ‚neue arbeit e.V.‘, die sich seit 1989 in der Region Westerwald für die berufliche und soziale Integration von Benachteiligten und Behinderten engagiert, haben dies auch längst erkannt. Aber es sind immer noch zu wenige. Seitens der Bundesregierung vermisse ich konkrete Vorschläge und Maßnahmen“, konstatiert Rüddel. Denn ebenso individuell wie Behinderungen seien auch die Fördermöglichkeiten für die Teilhabe. Dabei könne es beispielsweise um den Einbau einer behindertengerechten Toilette oder die Anschaffung einer speziellen Bildschirmsoftware für Sehbehinderte gehen.
„Vor allem bei zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen ist kaum bekannt, welche staatlichen Unterstützungsleistungen zur beruflichen Teilhabe qualifizierter Menschen mit Behinderung möglich sind“, weiß der Christdemokrat. Die Unionsfraktion habe deshalb Mitte März den Antrag „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ in den Bundestag eingebracht.
„Hierbei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Dazu zählt neben der Stärkung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt auch die Stärkung von Inklusionsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen. Dazu zählt aber auch eine bessere Ansprache von potentiellen Arbeitgebern, eine bessere Verzahnung von Fördermöglichkeiten sowie eine Stärkung der digitalen Teilhabe“, so Rüddel, der dazu fünf Punkte nennt:
Eine konkrete Strategie und Zeitplanung für die Einrichtung der in der letzten Wahlperiode von der Union geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die über Fördermöglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beraten.
Rechtssicherheit für Inklusionsbetriebe bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ihre Dienstleistungen und Produkte, bei der Inanspruchnahme von Wirtschaftshilfen und bei der bevorzugten Vergabe an diese Unternehmen durch öffentliche Auftraggeber.
Die Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung sowie eine Informationskampagne für diese Förderinstrumente, mit denen Werkstattbeschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
Förderprogramme für barrierefreie digitale Kompetenzen und Infrastruktur am ersten Arbeitsmarkt und in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen.
Die Umsetzung des Unions-Konzepts zum Werkstattentgelt aus der letzten Wahlperiode: Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten, indem das Arbeitsförderungsgeld mit dem Ausbildungsgeld steigt und nicht mehr gedeckelt wird.
„Leider bleibt auch hier der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien in Ansätzen stecken. Gelebte Inklusion durch Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte ist nicht nur unverzichtbar, sondern muss umgesetzt werden“, bekräftigt Erwin Rüddel.