Dauerhafte gesetzliche Regelung für digitale Mitgliederversammlungen
Berlin / Region. - „Erst auf wiederholte Initiative der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat die Ampel-Regierung letztendlich doch noch reagiert und die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt. Dabei geht es um die Möglichkeit der Fortsetzung digitaler Mitgliederversammlungen bei Vereinen, von denen auch eine Vielzahl in meinen Wahlkreis betroffen sind und wofür ich mich immer wieder stark mache“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier verweist darauf, dass sich während der Corona-Pandemie digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt und durchgesetzt haben. "Viele haben gesehen, wie praktisch ein digitales Treffen ist. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr gab es diese Möglichkeit für Vereine jedoch nur noch, wenn die Satzung dies regelte“, so Rüddel.
Die Unionsfraktion habe dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis auch die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt habe. „Bislang wurden die Vereine von der Regierungskoalition im Regen stehen lassen“, konstatiert der heimische Abgeordnete, der sich auch in Berlin stets für die Belange der meist durch ehrenamtliches Engagement agierenden Vereine stark macht.
Die Forderung der Unionsfraktion ging eigentlich noch weiter. So sollten rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlaubt sein. Die Koalition fordert hingegen einen vorherigen Mitgliederbeschluss.
„Dies ist zwar wieder unnötig kompliziert, alles in allem sind wir aber froh, dass unsere Beharrlichkeit eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit sein wird. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich. Eine Verankerung in der Satzung ist damit vom Tisch“, bekräftigt Erwin Rüddel.