Kleinerer Bundestag ja, aber verfassungsgemäß !!
Berlin / Region. „Kein Machtmissbrauch zum Machterhalt“, kommentiert der heimische, viermal direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel die jetzt beschlossene Wahlrechtsreform für den Deutschen Bundestag. „Die Ampel will sich über das Wahlrecht die Mehrheit sichern. Das ist undemokratisch und missachtet den Wählerwillen.“
Am Freitag haben SPD, Grüne und FDP über die Wahlrechtsreform abstimmen lassen. „Dazu haben sie auf den letzten Metern weitreichende Änderungen vorgelegt, die aus meiner Sicht eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Die Ampel zielt darauf ab, zwei Oppositionsparteien (CSU und Linke) komplett aus dem Bundestag zu drängen – selbst wenn die CSU alle Wahlkreise in Bayern gewinnen würde. Das ist eine heftige Attacke gegen den Wählerwillen“, so der Parlamentarier.
Der Bundestag müsse kleiner werden. Gleichzeitig müsse das Wahlrecht verständlich und verfassungsgemäß sein. „Aus meiner Sicht“, so Rüddel, „würde das am besten durch ein ‚Echtes Zweistimmen-Wahlrecht’ ermöglicht. Die Wählerinnen und Wähler könnten mit ihrer Erststimme entscheiden, wer für den Wahlkreis vor Ort in den Bundestag einzieht. Neben diesen 299 Direktmandaten könnten sie mit ihrer Zweitstimme, unabhängig von den Direktmandaten, über 299 Listenmandate bestimmen.“
Dieses einfach zu verstehende Modell würde verlässlich eine Verkleinerung auf 598 Mandate garantieren und wurde durch die Union frühzeitig vorgeschlagen. „Die anderen Parteien haben sich geweigert, dies überhaupt nur zu diskutieren. Um den anderen Parteien weiter entgegen zu kommen, hat die Union – alternativ zum ‚Echten Zweistimmen-Wahlrecht‘ – zudem vorgeschlagen, durch mehrere konkrete Veränderungen im aktuellen Wahlsystem eine Verkleinerung zu erreichen. Auch dieser Vorschlag wurde ignoriert“, konstatiert der Abgeordnete, der ferner darauf hinweist, dass es über Jahrzehnte Konsens unter Demokraten war, dass das Wahlrecht nur in breiter Übereinstimmung der politischen Kräfte geändert wird, obwohl es durch eine einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden kann.
Der Christdemokrat sieht im jetzigen „Ampel-Wahlrecht“ einen kompletten Systemwechsel: „Die geplante ‚Hauptstimmendeckung‘ im Ampelvorschlag besagt, dass Wahlkreissiegern nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn die von ihrer Partei im jeweiligen Land errungenen Zweitstimmen, die künftig Hauptstimmen heißen sollen, dies zulassen. Werden mehr Direktmandate gewonnen, als das Hauptstimmenergebnis ermöglicht, gehen die Wahlkreissieger mit dem in Relation schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass einige Wahlkreise nicht mehr durch eine Abgeordnete bzw. einen Abgeordneten vertreten werden. Die Erststimmen der Wählerinnen und Wähler in diesen Landkreisen haben dann keinerlei Wert.“
Das bewährte Direktmandat – mit örtlicher Bindung zu Abgeordneten und Verantwortung im Wahlkreis – wolle die Ampel entwerten. „Künftig sollen vor allem Landeslisten entscheiden, wer ins Parlament einzieht und wer nicht. Insgesamt ist eine Begrenzung auf 630 Mandate und 299 Wahlkreise geplant. Die Union ist auch bereit, die Anzahl der Wahlkreise auf 280 zu reduzieren, weil auch dadurch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass gewonnene Direktmandate nicht zugeteilt werden. Auch dies wurde von der Ampel abgelehnt“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete.
Zudem solle die bisherige Grundmandatsklausel komplett entfallen, nach der bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten auch Parteien berücksichtigt werden, die unter fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen erhalten aber mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben. „Das ist ein frontaler Angriff auf die historisch gewachsene Struktur von CDU und CSU. Während die CSU ausschließlich in Bayern kandidiert, tritt die CDU überall außerhalb Bayerns an. Trotz hervorragender Ergebnisse in Bayern – bei dem die CSU 2017 alle 46 Wahlkreise direkt gewann und 2021 immerhin 45 – lag das bundesweite Ergebnis der CSU dabei nur knapp über fünf Prozent (2021: 5,1 Prozent)“, konstatiert Rüddel.
Dass eine Partei, die in dem großen Land Bayern eine derart hohe Wähler-Zustimmung erhält, künftig gar nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnte, könne nicht verfassungsgemäß sein. „Mit einer einfachen Änderung der Grundmandatsklausel könnte die Ampel dieses Problem lösen, indem die CSU entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses Direktmandate erhält. Dass die Ampel dennoch an der Streichung der Grundmandatsklausel festhält, zeigt, dass sie das Wahlrecht zum Kampf gegen die Opposition einsetzt – und macht das Ampel-Wahlrecht verfassungswidrig. Sollte die Ampel hier keine Änderung vornehmen, wird die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unausweichlich“, bekräftigt Erwin Rüddel.