Kommunen dringend bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen
Region. - „Die Solidarität ist groß, gleichwohl kommen Kommunen an die Grenzen der Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie die soziale Infrastruktur. Dabei ist anzumerken, dass auch in meinem Wahlkreis der ohnehin schon hohe Bedarf an Kita- und Schulplätzen stetig weiter wächst“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier weist darauf hin, dass Deutschland im Jahr 2022 mehr als eine Million Menschen aufgenommen hat, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Hinzukommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Auch in den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied haben viele Familien ein Zuhause auf Zeit gefunden.
Erwin Rüddel steht in dieser Angelegenheit im engen Austausch mit den Bürgermeistern seines Wahlkreises. Dass die meisten Schülerinnen und Schüler aufgrund von Sprachbarrieren zunächst überwiegend getrennt unterrichtet werden mussten, habe dabei die ohnehin schon hohen und räumlichen Bedarfe oft bis über die Kapazitätsgrenzen erhöht.
Damit sowohl die vor- als auch die schulische Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen weiterhin gelingt, müssten die Kommunen kurzfristig auch bei der Erhöhung ihrer räumlichen Kapazitäten unterstützt werden. „Hierzu bedarf es ebenfalls flexibler Sonderregelungen für bauliche Genehmigungsverfahren von vorübergehend bzw. dauerhaft nutzbaren Gebäuden“, erklärt der Unionsabgeordnete.
Um schneller und unbürokratisch Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, wurden in Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 in § 246 Baugesetzbuch zehn Absätze mit Sonderregelungen eingeführt. Danach wird den Kommunen ermöglicht, für längstens drei Jahre mobile Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu errichten bzw. die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten im erleichterten Verfahren nach den Absätzen 8-13 zu genehmigen. Diese Sonderregelungen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet – bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Genehmigungen erteilt sein.
Erwin Rüddel weiß aus zahlreichen Gesprächen: „Diese Befristung nimmt den Kommunen Planungssicherheit. Mit Blick auf langwierige Genehmigungsverfahren können sie nicht sicher sein, dass aktuell und künftig erforderlich werdende Unterkünfte noch nach den flexiblen Sonderregelungen genehmigt werden können. Damit die Kommunen die angehenden, großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können, ist es angezeigt, die Befristungsregelung zu verlängern.“
Wie der heimische christdemokratische Bundestagsabgeordnete ausführt, fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, den in den §§ 246 Abs. 8-13 und 14-16 BauGB benannten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern und so von der in den Vorschriften gegebenen Möglichkeit, die vorgesehene Verlängerungsoptionen um drei Jahre entsprechend anzupassen, Gebrauch zu machen.
„Die Kommunen brauchen flexible Sonderregelungen, um den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen, etc. zu schaffen. Am zum Thema am Donnerstag stattfindenden Kommunalgipfel der CDU/CSU-Fraktion werden auch Vertreter aus meinem Wahlkreis teilnehmen“, bekräftigt Erwin Rüddel.