Mit Turbo-Einbürgerungen sendet die Ampel völlig falsche Signale
Berlin / Region. - „Das macht sich auch in meinem Wahlkreis negativ bemerkbar: Durch den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts hat die Ampel, erst recht mit Blick auf die aktuelle Migrationskrise, die völlig falschen Signale gesetzt. Ein von der Bundesinnenministerin zu verantwortender Gesetzentwurf, der Ausländern den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert, geht mit einer definitiven Realitätsweigerung einher“, konstatiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier kritisiert, dass die angespannte Lage in zahlreichen Kommunen keine Berücksichtigung findet und dass mit Halbierung der Einbürgerungsfristen auf bis zu drei Jahre die Bedeutung der Einbürgerung als wichtiger Integrationsanreiz schwindet. „Integration braucht Zeit – und ist mehr als Arbeit und Sprache“, so Rüddel.
Weiter merkt der Christdemokrat an, dass eine Einbürgerung erst am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen muss und nicht an dessen Anfang: „Vernünftiger als eine Turbo-Einbürgerung für alle wäre eine Fast-Track-Einbürgerung für hochqualifizierte Ausländer, die unser Land dringend braucht und die sich in aller Regel selbstwollend rasch integrieren.“
Auch die doppelte Staatsbürgerschaft für alle sei bei näherer Betrachtung abzulehnen. „Natürlich ist es verständlich, dass Menschen mit Bindungen zu mehreren Staaten ungern auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten möchten. Aber der Doppel-Pass verstärkt eben auch die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete.
Daher solle es grundsätzlich bei den bisherigen Ausnahmen insbesondere für EU-Bürger bleiben. Denkbar wäre darüber hinaus nur, „mit Staaten, die unsere grundlegenden Werte teilen, gegenseitig die Akzeptanz der doppelten Staatsangehörigkeit zu vereinbaren“. Dies lässt das Staatsangehörigkeitsgesetz bereits heute schon zu.
Zudem solle eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts schließlich noch stärker die wirtschaftliche Integration in den Blick nehmen. „Dies hätte konkret zur Folge, dass eine Einbürgerung grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn die Ausländer in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig waren. Doch auch hier greift der Ampel-Gesetzentwurf zu kurz“, bekräftigt Erwin Rüddel.