„Lauterbachs Cannabis-Legalisierung ist schlecht für die jungen Menschen in unserem Land“
Berlin / Region. – Heute berät der Bundesrat über die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach für eine Freigabe von Cannabis. Sein Vorhaben wird aber selbst von rot-grün regierten Ländern vehement abgelehnt. Allerdings hat Lauterbach seinen Gesetzentwurf trickreich so angelegt, dass er letztlich auch ohne Zustimmung der Länderkammer von der Ampel-Mehrheit im Bundestag beschlossen werden kann. „Tatsächlich gibt es aber mehr als genug gute Gründe, um Lauterbachs Pläne auf keinen Fall Gesetz werden zu lassen“, stellt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel fest.
Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Auch sollen neue Vorgaben für Besitz und Anbau kommen. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2024. Deren Einhaltung zu überwachen, wird für die Polizei allerdings selbst bei größtem Aufwand kaum machbar sein. Polizei- und Justizvertreter fürchten zudem eine Ausweitung des kriminellen Schwarzmarkts, weil „legal“ hergestellter Cannabis wegen der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben absehbar teurer sein wird als illegaler.
Problematisch sind vor allem die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Anreize für einen erhöhten Cannabis-Konsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die schädliche Wirkung von Cannabis auf die geistige Entwicklung längst bekannt. Ob die angekündigte Aufklärungskampagne hilft, ist sehr fraglich – zumal Lauterbachs Ministerium laut Haushaltsplan für 2024 die Gelder für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs um vier Millionen Euro kürzen will (!).
„Die CDU lehnt Lauterbachs geplante Freigabe von Cannabis entschieden ab, besonders um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen“, erklärt Erwin Rüddel. „Internationale Studien belegen, dass dort, wo Cannabis legalisiert wird, der Konsum gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen steigt.“ Suchtforscher weisen darauf hin, dass der frühe und regelmäßige Erstkonsum im Jugendalter schädlich ist, weil das Gehirn noch nicht ausgereift ist und dauerhaft geschädigt werden kann.
Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Verbot von 200 Metern Abstand um Schulen gelten soll. Hier darf weiterhin kein Cannabis konsumiert werden. Völlig unklar ist aber, wie die Kommunen das überwachen sollen. Schwierig zu kontrollieren ist auch der Besitz von bis zu 25 Gramm und der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. „Soll die Polizei künftig Blumenbeete überprüfen, so dass niemand mehr als drei weibliche blühende Pflanzen im heimischen Garten anbauen kann?“, fragt sich der heimische Bundestagsabgeordnete. „Und wer will bei Stichproben feststellen, ob das Cannabis legal oder illegal erworben wurde?“
Angeblich will Lauterbach mit dem von ihm geplanten Gesetz den Schwarzmarkt austrocknen. Tatsache ist aber, dass in Ländern wie den Niederlanden und Kanada, wo Cannabis frei verkäuflich ist, der Schwarzmarkt nach wie vor existiert. Und darüber hinaus entsteht ein neuer, halblegaler „Graumarkt“, denn legal erworbener Cannabis kann weiterverkauft werden, egal wie alt der Käufer ist.
Noch nicht abschließend geklärt ist im Übrigen die Frage, inwieweit das geplante Gesetz überhaupt mit EU-Recht kompatibel ist.
„Allein schon die Tatsache, dass Lauterbachs Gesetzentwurf zwischenzeitlich auf über 160 Seiten angewachsen ist, macht deutlich, wie komplex die Problematik ist. Die vom Minister behauptete Entlastung von Polizei und Justiz ist völlig illusorisch, wie auch der Deutsche Richterbund inzwischen festgestellt hat“, so Rüddel.
Das Vorhaben reiht sich nach seiner Ansicht in „eine ganze Kette unausgegorener gesetzgeberischer Pläne des amtierenden Bundesgesundheitsministers ein“. Wenn Lauterbach glaube, mit seinem „Bürokratiemonster“ in Sachen Cannabis „Legalisierung und Entkriminalisierung" bewirken zu können, so werde er krachend scheitern.
Stattdessen plädiert der heimische Gesundheitspolitiker dafür, den Weg der Entkriminalisierung zu prüfen. Das bedeute: Besitz und Konsum von Cannabis bleiben weiterhin illegal. Anders als derzeit hätte dies jedoch keine strafrechtlichen Folgen, sondern gelte nur noch als Ordnungswidrigkeit. Betroffene bekämen eine Abmahnung, aber kein Gerichtsverfahren.
Wer mit Drogen bis 25 Gramm aufgegriffen werde, müsse aber zur Drogenberatung und erhalte Hilfsangebote. Im Wiederholungsfall gäbe es Verwarnungen wie Geldbußen zwischen 25 Euro und 100 Euro oder Führerscheinentzug. Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf bleibe illegal, ebenso der Verkauf von Werkzeugen und anderen Anbaugeräten. Cannabishandel bleibe eine Straftat, der Verkauf gelte als Drogenhandel und könne entsprechend geahndet werden.
„Für Polizei und Justiz wäre das eine enorme Verwaltungsentlastung. Anzeigen wären nicht mehr notwendig und könnten auf diejenigen beschränkt werden, die kriminelle Straftaten begehen“, bekräftigte Erwin Rüddel.