Selbstbestimmungsrecht der Frau und Schutzwürdigkeit ungeborenen Lebens
Berlin / Region. - „Die von der amtierenden Bundesregierung in den verbleibenden Tagen dieser Legislaturperiode geplante Eilabschaffung des §218, welche zur Folge hätte, Schwangerschaftsabbrüche als Regelfall zu vereinfachen, darf so nicht erfolgen“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier ist gegen die Abschaffung des §218. „Ich bin der Überzeugung, dass dieser Paragraf einen wichtigen Grundpfeiler des Schutzes ungeborenen Lebens und einen klugen Kompromiss, der sowohl das Recht auf Leben als auch die Selbstbestimmung der Frau berücksichtigt, darstellt“, so der Christdemokrat.
Die aktuelle Regelung nehme auch Menschenwürde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes in den Blick und halte im Bewusstsein, dass es dabei um ein hohes Rechtsgut geht. Dies würde mit der Abschaffung des §218 wegfallen: „Die aktuelle Regelung gewährleistet, dass eine Beratung stattfindet und die Frau anschließend eine informierte und überlegte Entscheidung ohne Druck durch Dritte – wie etwa Partner und Herkunftsfamilie – treffen kann. Im Übrigen: Ungewollt Schwangere müssen sich nirgendwo erklären oder gar rechtfertigen.“
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Abschaffung des §218 hingegen widerspreche fundamental den Urteilen des Bundesgerichtshofes und würde zu einer erheblichen Schwächung des Schutzes ungeborenen Lebens führen. Die Behauptung, dass eine Kriminalisierung von Schwangeren oder Ärzten stattfindet, sei schlichtweg falsch und irreführend: „Die aktuelle Regelung respektiert die selbstbestimmte Entscheidung der Frau in den ersten zwölf Wochen.“
Die Zahl der Strafverfahren gegen Frauen oder Ärzte sei im Übrigen verschwindend gering. Es sei bezeichnend, dass dieses Faktum regelmäßig verschwiegen wird. Konkret: Die Zahl der Strafverfahren gegen Frauen oder Ärzte sei bei mehr als 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr in Deutschland schon heute gleich Null.
„Den Gesetzesvorstoß von Abgeordneten der Bundesregierung auf den letzten Metern in dieser Legislaturperiode halte ich für übereilt – es kann noch nicht einmal die obligatorische Anhörung zu diesem Gesetz stattfinden. Ein solcher Eingriff in ein so sensibles und ethisch komplexes Thema wie das Recht auf Leben darf nicht im Eilverfahren durch den Deutschen Bundestag gepeitscht werden“, sagt Rüddel. Solche weitreichenden Entscheidungen könnten nicht im Vorbeigehen diskutiert und entschieden werden, sondern erforderten eine gründliche und umfassende Debatte.
„Mir ist bewusst, dass jede Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch eine sehr persönliche und oftmals schmerzliche ist. Mir ist ebenfalls wichtig, dass jede Frau die Möglichkeit hat, eine gut informierte Entscheidung zu treffen – und dass der Schutzbedarf des ungeborenen Lebens dabei aber nicht aus dem Blickfeld gerät“, bekräftigt Erwin Rüddel.