(gid) Erwin Rüddel ist Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags und allein schon unter diesen Rücksichten gesundheitspolitischer Generalist. Doch es gibt auch immer wieder Themenfelder, die den Abgeordneten Rüddel, der schon langjährig für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Gesundheits- und Pflegepolitik befasst ist, besonders bewegen.
Das im Stadium des Referentenentwurfs vorliegende Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz, also das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (CDU) geplante Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz RISG, ist so ein Thema. Darüber hat der gid mit Erwin Rüddel gesprochen.
Rüddel ist bemüht, die erhitzte Diskussion zu versachlichen. Schließlich, so gibt er zu bedenken, befindet sich das RISG noch im Stadium des Referentenentwurfs und muss erst noch zur Kabinettsreife geschmiedet werden. Deshalb seien doch die Betroffenen, respektive ihrer Institutionen und Verbände, sowie die Länder zur Stellungnahme und dann internen Anhörung ins Bundesgesundheitsministerium Mitte September geladen. Und im Gesetzgebungsverfahren komme das „erste Strucksche Gesetz“ zum Tragen nach dem kein Gesetz so aus dem Parlament herausgehe, wie es eingebracht worden sei (benannt nach einer Äußerung des mittlerweile verstorbenen ehemaligen Bundesverteidigungsministers und SPD-Bundestagsfraktionschefs Peter Struck).
Rüddel spricht einige Aspekte an, die in der öffentlichen Diskussion nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen werden. Kinder und vorübergehend zu beatmende Menschen, seien von den Vorschlägen des Referentenentwurfs hinsichtlich der Frage, ob das Leben zu Hause oder im Pflegeheim stattfinden solle, sowieso nicht betroffen. Weiterhin gebe es eine enorm große Anzahl an dauerbeatmeten Patienten, die seines Erachtens die im Referentenentwurf angegebene Zahl von 60 Prozent (!) sogar erheblich übersteigen könnten, die ein Leben ohne Beatmung führen könnten, wenn es genügend Anreize gebe, die durchaus anspruchsvolle Entwöhnung von einer Beatmung zu fördern.
Auch Rüddel stehe ohne Wenn und Aber hinter dem Selbstbestimmungsrecht dauerbeatmeter Patienten. Mit dem RISG gehe es eher mittels einiger Regelungen darum, hervorsprießenden Auswüchsen wie „pseudostationärer Einrichtungen“, die nicht qualitätsgesichert seien und zudem auch noch die Solidargemeinschaft enorm belasten würden, den Nährboden zu entziehen.
Und Rüddel sieht mit dem RISG eine völlig neue Perspektive: Ein großer Schritt wäre schon, so Rüddel, zunächst einmal „Chancengleichheit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bei dauerbeatmeten Patienten“ herzustellen.
Damit würden auch die heraufschwelenden Konflikte entschärft. Im nächsten Schritt müsste dann geklärt werden, welche Anforderungen zur Begründung der ambulanten Versorgungsform man an die stellen könnte, die monatlich etwa 25.000 Euro an Leistungen der Solidargemeinschaft abriefen.
„Derzeit kommen nur diejenigen zu Wort, die weiterhin zu Hause bleiben wollen, trotz Dauerbeatmung“, so Rüddel. „Nicht zu Wort kommen diejenigen, die sich gerne in der stationären Versorgung begeben würden, es sich aber aufgrund der hohen Zuzahlung nicht leisten können konnten!“ Rüddel selbst kennt hier sogar aus der Nähe einen ganz konkreten Fall, der lieber in der stationären Versorgung geblieben wäre. (Anm. d. Red.: Hervorhebungen in Zitaten erfolgten durch die Redaktion.)
Für den Patienten stellt sich das folgendermaßen dar, erläutert Rüddel. Bleibe er in der ambulanten Versorgung, müsse der Betroffene im Vergleich sehr wenig aus eigener Tasche bezahlen, da die Krankenkasse die gesamten Kosten, die so genannte medizinische Behandlungspflege, übernehmen. Hier kämen dann auch die pseudostationären Einrichtungen ins Spiel, die ja keine eigentliche Häuslichkeit darstellen würden. Für die Versorgung in einem Pflegeheim („stationäre Versorgung“) dagegen müsste der Betroffene im Schnitt 3000 bis 4000 Euro zuzahlen. Dies könnten sich die Wenigsten leisten.
Es gebe eine einfache und zugleich wahrscheinlich auch tatsächlich gute Lösung: In beiden Versorgungsformen solle es nur noch eine geringe finanzielle Beteiligung der Betroffenen geben. Das RISG sehe zukünftig eine Begrenzung von 280 Euro für einen dauerbeatmeten Patienten in einem Pflegeheim vor, ähnliche Beträge fielen auch in der ambulanten Versorgung an. Dann könne man wahrscheinlich auf weitere Regelungen verzichten, die derzeit sehr konfliktiv diskutiert würden.
Und auch die Finanzierungsfragen durch die Kostenträger sieht Rüddel, gerade unter ordnungspolitischen Gründen, einer guten Lösung zugeführt. Ein ambulanter dauerbeatmeter Patient würde mit monatlich 25.000 Euro über seine gesetzliche Krankenkasse finanziert. Dieser Patient benötige sechs Pflegekräfte, deshalb sei die Versorgung so ausgesprochen teuer, da es sich um eine Einzelversorgung handeln würde. Würden nur 1000 Patienten sich absolut freiwillig für die stationäre Versorgung entscheiden, wenn sie nicht mehr mit den enorm hohen Zuzahlungen belastet wären, würden der stationären Versorgung 6000 zusätzliche Pflegekräfte zur Verfügung stehen, die den derzeit in den Pflegeheimen existieren Pflegekraftmangel erheblich reduzieren könnten. Es würden sich also zusätzliche enorm positive Auswirkungen ergeben.
Die Krankenkassen müssten nach der neuen Gesetzgebung 13.000 Stellen der medizinischen Behandlungspflege in den Pflegeheimen übernehmen, die dann auch wahrscheinlich Schritt für Schritt besetzt werden könnten. In der ambulanten Versorgung würden die Krankenkassen gleichzeitig enorm viel Geld sparen. Rüddel folgert: „Das könnte eine Win-Win-Situation für alle ergeben und das auf absolut freiwilliger Basis. Wir brauchen Wahlfreiheit für beide Versorgungsformen!“
Die eingesparten Gelder sieht Rüddel gut angelegt, wenn damit die Kosten für Eigenleistungen in der "normalen" Heimpflege gefördert und damit gesenkt werden könnten.
© gid 2019