Erwin Rüddel MdB

Gemeinnützige Vereine jetzt von Bürokratie und Gebühren entlasten

Erwin Rüddel fordert konkrete Maßnahmen zum Transparenzregister

Berlin / Region. - Im Rahmen des Geldwäschegesetzes hat der Bundestag vor einigen Jahren ein Transparenzregister geschaffen, das jetzt unnötige finanzielle und bürokratische Aufwendungen für Vereine mit sich bringt. Obwohl fast alle Vereine bereits in einem öffentlichen Register (Vereinsregister bei den Amtsgerichten) eingetragen sind und außerdem regelmäßig von den Finanzämtern überprüft werden, müssen sie zusätzlich eine Eintragungspflicht im Transparenzregister umsetzen. Es kommt erschwerend hinzu, dass der dafür zuständige Bundesanzeiger Verlag die Vereine für die Eintragung mit geringen, aber lästigen Gebührenbescheiden belegt.
„Bezogen auf das Transparenzregister gilt es insbesondere das Ehrenamt zu stärken und gemeinnützige Vereine zu entlasten. Dafür haben wir eine Übergangslösung erarbeitet, die die Vereine weder bürokratisch noch finanziell belastet. Zur dauerhaften Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine soll einmalig eine Befreiung online oder schriftlich beantragt werden, die dann für die Zukunft unbefristet gilt. Dazu geht das Transparenzregister ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 auch in das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern über“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Der Parlamentarier spricht sich speziell auch für die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen aus in seinem Wahlkreis aus. Zu deren Entlastung muss das Verfahren deutlich vereinfacht werden. Konkret bedeutet dies, dass gegenüber Vereinigungen, die im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind, keine Gebühren mehr erhoben werden, ohne dass die Vereinigungen in irgendeiner Weise selbst tätig werden müssen.

Für die Übergangszeit bis zur Errichtung des Zuwendungsempfängerregisters soll ab 2021 die Gebührenbefreiung durch eine einmalige Antragstellung für alle noch nicht abgeschlossenen Gebührenjahre möglich sein. Dazu wird ein vereinfachtes Formular zur Verfügung gestellt.

„Das Bundesministerium der Finanzen wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit den Verbänden eine Information der Vereine und Stiftungen über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur vereinfachten Gebührenbefreiung erstellen. Auf der Internetpräsenz der registerführenden Stelle sollen die Vereinigungen auf der vereinfachten Grundlage die Befreiung einmalig beantragen und sich darüber informieren können“, so der Abgeordnete.

Zudem werde das Bundesfinanzministerium beauftragt, sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist für das Gebührenjahr 2021 auf Vereine und Stiftungen schriftlich oder per E-Mail zugegangen wird, soweit diese noch keine Befreiung beantragt haben.

„Mir ist es wichtig, dass gemeinnützige Vereine nicht durch unnötige Bürokratie in ihren originären Aufgaben ausgebremst werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Stellenwert des Ehrenamtes für Deutschland ganz enorm hoch ist. Tagtäglich leisten Millionen ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen einen ausdrücklich wertzuschätzenden Mehrwert für unsere Gesellschaft“, bekräftigt Erwin Rüddel.