Recht auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Berlin / Region. - „Die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kann nun Fahrt aufnehmen“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zugestimmt.
Der Parlamentarier begrüßt aus kommunaler Sicht das Ergebnis des Vermittlungsausschusses. „Damit“, so Rüddel, „erhalten die Kommunen als Schulträger Klarheit und Planungssicherheit für die nun bereits anstehenden Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs.“
Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereit. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Ursprünglich war eine Beteiligung von bis zu 50 Prozent vorgesehen.
Der Bund hat zudem seine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ursprünglich war bloß eine Beteiligung von bis zu knapp einer Milliarde Euro jährlich vorgesehen.
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss greift auch die im Gesetz vorgesehene einjährige Verlängerung der Abruffrist von Investitionsmitteln bis Ende 2022, „was gerade in der derzeit angespannten baulichen Lage eine große Erleichterung für die Schulträger ist“.
Mit dem Ergebnis werden die Kommunen sowohl bei den Investitions- als auch bei den Betriebsausgaben durch Mittel von Bund und Ländern unterstützt. „Dabei muss die Bundesförderung mit Landesmitteln aufgestockt werden, so dass die Kosten für die kommunalen Schulträger erstattet werden“, konstatiert Erwin Rüddel.
Fakt ist, dass bereits etwa die Hälfte aller Grundschulkinder ein Ganztagsangebot nutzt. „Es wird aber von einem deutlich höheren Bedarf von schätzungsweise 75 bis 80 Prozent ausgegangen. Diese Bedarfslücke soll nun geschlossen werden. Gerade während der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig Betreuungsangebote auch am Nachmittag sind. Die Bundesregierung will mit dem Bekenntnis zur Ganztagsbetreuung ermöglichen, dass Eltern Beruf und Familie erfolgreich vereinbaren können“, bekräftigt Erwin Rüddel.