Ukraine-Flüchtlinge: Kommunen erhalten finanzielle Perspektive
Berlin / Region. - „Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die ukrainischen Flüchtlinge im Leistungsbereich der Grundsicherung einzugliedern und dass der Bund zudem weitere Mittel zur Bewältigung der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben bereitstellt. Das entlastet finanziell die Kommunen und verschafft Klarheit über eine verlässliche Finanzierung zumindest eines Teils der jetzt entstehenden Mehrausgaben. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass der Bund nicht alles finanzieren kann. Der Bund muss sich ehrlich machen in der Aufgabenwahrnehmung – die Bundesregierung muss Maßnahmen priorisieren“, konstatiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier betont, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlässt und ergänzt: „Die Bundesmittel dürfen keine Landesmittel ersetzen und müssen vollumfänglich bei den Kommunen ankommen, damit die Kommunen neben Unterkunft und Lebenshaltung insbesondere eine angemessene Betreuung in Kindertagesstätten und Schulen sowie auch psychologische Hilfsangebote für die oftmals traumatisierten Menschen bereitstellen können.“
Die Länder müssten die Möglichkeiten des § 24 Aufenthaltsgesetzes nutzen und die Eingliederung in den Leistungsbereich der Grundsicherung im Rahmen der EU-Massenzustromrichtlinie konsequent mit einer Wohnsitzauflage verbinden. Nur so könne eine flächendeckende Verteilung der Ankommenden auch in dünner besiedelte ländliche Regionen erreicht und eine Überforderung insbesondere städtischer Ballungszentren vermieden werden. „Nur mit einer Wohnsitzauflage wird es möglich sein, die Betreuung und Integration zielgerichtet und erfolgreich umzusetzen“, ist sich Rüddel sicher.
Grundvoraussetzung dafür ist nach Meinung des heimischen Abgeordneten eine frühzeitige Registrierung. Die Vereinbarung hinsichtlich der „Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz – FREE“ müsse umgehend und konsequent umgesetzt werden, um zumindest ansatzweise einen Überblick zu bekommen.
„Zielführender wäre eine sofortige Registrierung im Ausländerzentralregister, die auch Voraussetzung für den Leistungsbezug in der Grundsicherung ist. Absehbar ist, dass der Aufenthalt in Deutschland weit über die visumfrei möglichen 90 Tage hinaus andauern wird. Es darf am Ende nicht Aufgabe der kommunalen Ausländerbehörden sein, die Geflüchteten zu registrieren und damit Versäumnisse des Bundes auszugleichen“, bekräftigt Erwin Rüddel.