Erwin Rüddel MdB

Erwin Rüddel: „Sofortiger Planungsstopp für Krankenhaus Müschenbach unumgänglich!“

Massiver Kostenanstieg – Investitionen kaum unter 500 Mio. Euro notwendig

Region. - „Auch im Westerwald wird es durch die von Bund und Ländern vorangetriebene und notwendige Krankenhausreform, die für die sichere und qualitätsorientierte Gesundheitsversorgung auch wichtig ist, deutliche Veränderungen geben müssen. Die Lauterbach-Reform sieht vor, dass die Krankenhäuser in drei Level eingeteilt werden und sich daraus die Versorgungsaufträge ergeben. Derzeit ist kein Krankenhaus im Westerwald im Level 2 und somit in der Regelversorgung. Sollte es einen Neubau geben, so ist mit absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass dieses neue Krankenhaus den Level 2 erfüllen muss“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Erwin Rüddel.

Wie der Parlamentarier weiter mitteilt, muss ein Level 2-Krankenhaus zirka 400 bis 500 Betten umfassen, um den Lauterbach-Anforderungen gerecht zu werden: „Aktuell geht man in Deutschland davon aus, dass man pro Krankenhaus-Bett etwa 1,2 Millionen Euro an Investitionsmittel bereitstellen muss. Krankenhaus-Experten haben jetzt die Faustregel herausgegeben, dass man für den Neubau eines Level 2-Krankenhauses 500 Millionen Euro veranschlagen muss. Eine Bauzeit würde sich über fünf bis acht Jahre hinziehen. Bei einem Level 3-Krankenhaus rechnet man sogar mit 1 Milliarde Euro. Neben der Finanzierung dieses Projektes stellt sich auch die große Herausforderung dar, ausreichend Fachpersonal in den Westerwald zu holen.“

Da weder Bund, Land oder Träger diesen Kostenrahmen werden stemmen können, argumentiert der christdemokratische Gesundheitspolitiker, dürfen jetzt keine weiteren Planungskosten in den Sand gesetzt werden, vielmehr müsse jetzt das Land alle Krankenhausträger im Westerwald an einen Tisch holen und eine Aufgabenverteilung unter den bestehenden Krankenhäusern neu organisieren und steuern: „Wichtig ist, dass die einzelnen Standorte mit jeweils anderer Schwerpunktsetzung und auch erweiterten ambulanten Angeboten gestärkt werden.“

Verhandlungen mit den Ländern hätten jetzt ergeben, dass Bund und Länder bereit sind, die Leistungsgruppen von vormals 128 (Lauterbach) auf die Hälfte (Länder) zu reduzieren. Das mache auch den Erhalt kleinerer Häuser leichter.

„Klar definierte bundeseinheitliche Leistungsgruppen führen dazu, dass Behandlungen stärker konzentriert werden und eine patientengefährdende Versorgung ausgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass zukünftig nicht mehr jede Krankheit oder Operation in jedem Krankenhaus durchgeführt wird. Krebs-Patientinnen und -Patienten sollten nur noch in Krebszentren behandelt werden. Ein Herzinfarkt oder eine Schlaganfall-Erkrankung sollte nur noch dort behandelt werden, wo es die passende personelle und technische Ausstattung gibt“, so der Gesundheitspolitiker.

Diese Leistungsgruppen seien der zentrale Baustein der Krankenhausreform. Sie sollten zukünftig die bislang geltende, unzureichend definierte Fachabteilungsstruktur ersetzen und eine zielgenauere Krankenhausplanung ermöglichen.

„Die Krankenhausreform ist die Chance, eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gestalten – unabhängig ob auf dem Land oder in der Stadt. deshalb ist es auch wichtig, dass – vom Land gesteuert – alle Krankenhäuser aufgabenteilig an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen“, konstatiert Rüddel.

Die Grundidee sei: Wer etwas oft macht, macht es auch besser. Wichtig sei, dass auch alle Akteure vor Ort in die Krankenhausreform eingebunden werden. Und nicht weniger wichtig: „Die Krankenhäuser müssen für ihre dann erbrachten Leistungen auch auskömmlich von Land und Krankenkassen finanziert werden. Der Erfolg der Reform steht und fällt indes mit einer nachhaltigen Regelung der Investitionskostenfinanzierung. Die muss sowohl die laufende Finanzierung als auch die zusätzlichen Investitionskosten für die Strukturanpassungen umfassen. Die Krankenhäuser brauchen hier verlässliche Rahmenbedingungen.“

Da derzeit kein Krankenhaus im Westerwald alleine den Level 2 erreichen könne und auch ein Neubau auf diesem Leistungsniveau nicht finanzierbar sei, „müssen die Krankenhäuser arbeitsteilig im Westerwald kooperieren“.

Nach den Vorstellungen des Lauterbach-Ministeriums muss jetzt für ein mindestens 400-Betten-Level 2-Haus folgendes auf den Weg gebracht werden: Mindestens drei internistische und drei chirurgische Leistungsgruppen müssen mit allen Anforderungen abgedeckt sein. Zudem sind mindestens zwei Leistungsgruppen aus den Bereichen Neurochirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Gastroenterologie und obligatorisch zwei Fächer aus den Bereichen Pneumologie, Pädiatrie, Kinderkardiologie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Gefäßchirurgie, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Hämatoonkologie abzudecken. Eine Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Stroke Unit sind vorzuhalten.

20 Intensiv- und Überwachungsbetten mit speziellen Anforderungen müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Notfallversorgung muss entsprechend  der Notfallstufe II der GBA-Richtlinie erfolgen.

„Daraus resultieren über die stufeninhärenten Anforderungen hinaus eine gastroenterologische interventionelle Rufbereitschaft 24/7, die Möglichkeit zur Koronarangiografie 24/7 sowie eine Aufnahmesituation mit mindestens sechs Betten in unmittelbarer Nähe der Notaufnahme. Neben Strukturanforderungen der Stufe 1 sind obligatorisch ein MRT, eine Angiografie, eine Endoskopie und, falls das nächste Versorgungskrankenhaus der Stufe 3 mehr als 30 Kilometer entfernt liegt, ein Hubschrauberlandeplatz vorzuhalten. Es muss eine telemedizinische Anbindung an Krankenhäuser mit Level 3 bestehen“, bekräftigt Erwin Rüddel.